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Die ARCHE NOAH-Vereinbarung zur Weitergabe von Saat- und Pflanzgut

Der Verein Arche Noah nutzt als erste Organisation den Difairsity Fonds zum benefit sharing

Das Arche Noah-Archiv enthält Samen von etwa 5.500 Kulturpflanzensorten und wird laufend erweitert. Zusätzlich tauschen die etwa 17.000 Mitglieder des Vereins untereinander Samen aus, vermehren sie oder entwickeln durch Anbau und Kreuzung neue Sorten. Über einen Online-Shop werden Saatgut- und Jungpflanzen verkauft. Alle diese Tätigkeiten fallen seit 2014 unter die Bestimmungen des Nagoya-Protokolls. Es braucht eine Herkunftsdokumentation und eine Regelung für die Weitergabe des Genmaterials, seine kommerzielle Nutzung und das benefit sharing.

Der Herkunftsdokumentation dient ein vorgefertigtes PIC-Formular (prior informed consent), das der Bereitsteller ausfüllen und unterschrieben muss.

Für den Gebrauch des Materials im Mitgliedernetzwerk oder, wenn es an Dritte weitergegeben wird, gilt die „Arche Noah-Vereinbarung zur Weitergabe von Saat- und Pflanzgut“. Zusammengefasst enthält diese Vereinbarung folgende Punkte:

  • Erlaubt sind Lagerung, Anbau, Vermehrung, Weitergabe, Forschung und Kommerzialisierung  der genetischen Ressource
  • Nicht erlaubt sind die genetische Charakterisierung; Anwendung von Gentechnik und Beanspruchen geistiger Eigentumsrechte
  • Als monetärer Vorteilsausgleich werden bei Vermarktung des Genmaterials zwei Prozent des erzielten Umsatzes an den Difairsity Fonds abgeführt
  • Als nicht-monetärer Vorteilsausgleich werden Forschungsergebnisse zur Verfügung gestellt.

Weitere Information auf der Arche-Noah-Website.